Die Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) wurde vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) unter Berücksichtigung von Praxiserfahrungen, insbesondere aus den Ländern und von Prostituierten selbst, durchgeführt. Die Ergebnisse wurden vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 24. Juni 2025 dem Bundestag vorgestellt.
Der Abschlussbericht der Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes sowie die Gutachten „Zur Freiwilligkeit in der Prostitution“ und das „Prostituiertenschutzgesetz und Baurecht“ stehen auf der Website des o.g. Bundesministeriums zum Download zur Verfügung.
(Foto von Andrea De Santis auf Unsplash)


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