Gremien
Sprecher*innenkreis (SK) der AIDS-/HIV-/STI-Fachkräfte und Koordinator*innen NRW
Der Sprecher*innenkreis wird von den Kolleg*innen der AIDS-/HIV-/STI-Beratungsstellen in den Gesundheitsämtern in NRW gewählt. Dies erfolgt im Regelfall im Rahmen einer Landesarbeitsgemeinschaft AIDS/STI im ÖGD in NRW (LAG). Der Sprecher*innenkreis steht mit landesweiten Akteur*innen des Arbeitsfeldes AIDS/HIV/STI, dem MAGS und dem LZG in regelmäßigen Austausch und ist in der Landeskommission AIDS vertreten.
Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) AIDS/STI im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) in NRW
Die Treffen der LAG AIDS/STI im ÖGD in NRW finden im Regelfall dreimal im Jahr an wechselnden Orten statt und richten sich an die AIDS-/STI-Fachkräfte und Koordinator*innen in NRW. Die LAG´s dienen dem fachlichen Austausch und der Qualitätssicherung. Zudem bieten sie Weiterbildungen zu bestimmten Themen und die Möglichkeit zur kollegialen Beratung. Eingeladen wird durch das ausrichtende Gesundheitsamt. Hierfür wird ein Verteiler („Komplettliste §19-IfSG-Beratung“) genutzt, der durch Yvonne Brackmann (Gesundheitsamt Gelsenkirchen) verwaltet und aktualisiert wird.
Die Protokolle der LAG werden auf dieser Website im internen Bereich veröffentlicht.
Arbeitskreis „Sexuelle Gesundheit“ (im Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz NRW)
Der Arbeitskreis „Sexuelle Gesundheit in NRW“ dient seit 2005 der fachlichen Unterstützung und der Weiterentwicklung zu Themen rund um sexuelle Gesundheit. Im Arbeitskreis treffen regelmäßig Vertreter*innen aus den HIV-/STI-Beratungsstellen der Gesundheitsämter zwecks Austausch und Information über aktuelle Themen. Die Einladung und Moderation erfolgen durch das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz (ehemals Landeszentrum Gesundheit) Nordrhein-Westfalen. Die inhaltliche Vorbereitung erfolgt durch die Mitarbeitenden des Landesamtes mit Unterstützung des Sprecher*innenkreis der AIDS-/HIV-/STI-Fachkräfte und Koordinator*innen NRW.
Arbeitsgemeinschaft Aidsprävention – HIV/STI in NRW
Die Arbeitsgemeinschaft Aidsprävention – HIV/STI in NRW stellt den fachlichen Austausch zwischen den Akteur*innen der HIV/STI-Prävention im Land Nordrhein-Westfalen sicher. Sie führt alle wesentlichen Informationen über aktuelle Entwicklungen in den verschiedenen Handlungsfeldern zusammen, entwickelt fachliche Lösungsansätze und erarbeitet Empfehlungen für Fortentwicklungen der regionalen bzw. örtlichen und landesweiten AIDS-Präventions- und Hilfestrukturen.
Die Arbeitsgemeinschaft besteht aus dreizehn Mitgliedern. Neben dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das für den Gesundheitsbereich zuständige Ministerium, gehören ihr jeweils sechs Vertreter*innen der Kommunen und der Freien Wohlfahrtspflege an.
Auf der Homepage finden Sie zahlreiche Informationen und Links: Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW.
Landeskommission AIDS (ca. seit 1989)
Die Landeskommission Aids (LK Aids) berät seit 1992 die Landesregierung Nordrhein-Westfalen in grundsätzlichen Fragen der Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Eindämmung von AIDS und erarbeitet konkrete Empfehlungen. Die 26 Mitglieder der Landeskommission werden namentlich vom Gesundheitsministerium für vier Jahre berufen. Es sind Vertreter*innen von Institutionen, Verbänden und Vereinen, die direkt oder indirekt mit der Prävention, Beratung, Betreuung und Versorgung von Menschen mit HIV und Aids befasst sind – zum Beispiel Ärztekammern, Kassenärztliche Vereinigungen, Wohlfahrtsverbände, kommunale Spitzenverbände, Aids- und Drogen-Selbsthilfe. Die Landeskommission trifft sich mindestens einmal pro Jahr.
Zielgruppenspezifische Prävention (ZSP) – Projektbeirat
Die Förderung der zielgruppenspezifischen Aids-Prävention (ZSP), Beratung, Betreuung und Pflege von Menschen mit HIV und Aids in Nordrhein-Westfalen konzentriert sich auf verschiedene Förderschwerpunkte. Zu den Personengruppen gehören u.a. „Schwule und bisexuelle Männer“ und „Frauen in besonderen Lebenssituationen“. Der Projektbeirat wird vom Vorstand aus dem von den Mitgliedsorganisationen vorgeschlagenen Personenkreis für das jeweilige Förderverfahren berufen. Bei der Berufung dieses Beirats sollen regionale Aspekte (ländlicher Raum, Mittelzentren, Ballungszentren) sowie die Verteilung auf Frauen, Schwule und ggf. Personengruppen in besonderen HIV-relevanten Lebenssituationen berücksichtigt werden. Darüber hinaus beruft der Vorstand zwei externe Beiratsmitglieder. Der Projektbeirat soll in seiner Größe so bemessen sein, dass er arbeitsfähig ist. Er besteht in der Regel aus sechs Mitgliedern.
Der Projektbeirat sichtet die Projektanträge aller Antragsteller, orientiert sich bei der Bewertung an den von der Mitgliederversammlung am 17. April 2004 vorgeschlagenen und mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW abgestimmten Kriterien und gibt eine Empfehlung an den Vorstand der Aidshilfe NRW e.V.
Wenn das Gesamt-Antragsvolumen höher ist als die zu vergebenden Mittel, erstellt der Projektbeirat eine Prioritätenliste. Insbesondere gibt der Projektbeirat auch eine Empfehlung zur Gewichtung der verschiedenen Förderbereiche im Rahmenantrag der Aidshilfe NRW – unter Berücksichtigung der epidemiologischen, medizinischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in NRW.
