Berlin – Seit dem 1. April gilt beim Chlamydienscreening von Frauen unter 25 Jahren ein neues Vergütungsmodell. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hin¬ge¬wiesen. Demnach erhalten Ärzte eine zusätzliche Vergütung, wenn sich etwa jede dritte Patientin nach dem Beratungsgespräch für einen Test auf Chlamydien entscheidet.
Hintergrund für die Einführung des neuen Vergütungsmodells sind die derzeitigen Scree-ningraten in Deutschland. Sie liegen unter 20 Prozent und sind niedriger als in anderen Ländern. Mit der neuen Vergütung soll ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden, mehr Frauen von der Teilnahme zu überzeugen.
Dazu erhalten Ärzte nun 50 Punkte (5,49 Euro, neue GOP 01823) für die Chlamydienscreeningberatung und zusätzlich 50 Punkte (5,49 Euro, neue GOP 01824), wenn die Praxis im Quartal eine Durchführungsquote von 30 Prozent erreicht.
Lassen sich also 30 Prozent der Frauen unter 25 Jahre in einer Praxis, die eine Beratung zum Chlamydienscreening im Rahmen der Empfängnisregelung erhalten haben, im selben Quartal auf Chlamydien testen, erhält die Praxis für jeden Fall eine zusätzliche Vergütung von 5,49 Euro.
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Dafür geben die Ärzte bei Veranlassung der Untersuchung der Urinprobe auf Chlamydia trachomatis die GOP 01824 in ihrer Abrechnung an. Ob die Quote in der Praxis erreicht wurde und die GOP 01824 letztlich vergütet wird, berechnet die jeweilige Kassenärzt¬li¬che Vereinigung je Quartal.
Am Labortest auf Chlamydien ändert sich laut KBV nichts. Um die Erreger nachweisen zu können, wird weiterhin eine Morgenurinprobe der Patientin untersucht, hierfür kann die GOP 01840 berechnet werden. © hil/sb/aerzteblatt.de

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